Unser Verhaltenskodex

Vertrauen und Orientierung

Der ASB ist in Deutschland und international ein anerkannter und führender Verband der freien Wohlfahrtspflege. Wir arbeiten mit und für Menschen. Als zivilgesellschaftliche Organisation übernehmen wir aktiv gesellschaftliche Verantwortung. Unsere wichtigste Währung ist das in uns gesetzte Vertrauen. Unser Geschäftsverhalten ist daher geprägt von ethischen Grundsätzen. Wir sind einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet, die den Bedürfnissen des Einzelnen, der Gesellschaft und der Umwelt gleichermaßen Rechnung trägt. Dabei trägt die gesellschaftliche Wahrnehmung des ASB entscheidend zu unserem Wert bei. Wir alle sind deshalb für die Pflege und den Schutz des guten Rufs des ASB verantwortlich. Unser Handeln trägt zu einem positiven Image bei und prägt nachhaltig die gesellschaftliche Wahrnehmung. 

Ein Hinweisgeber*innensystem ist auf Grundlage der „EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern“ (2019/1937, HinSch-RL), die ab dem 17.12.2021 gilt, durch Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten ab dem Jahr 2022 einzuführen. Hier soll den Beschäftigten, Kund*innen und Vertragspartner*innen die Möglichkeit gegeben werden mutmaßliche Verstöße  gegen  europäische und deutsche Gesetze und Verordnungen sowie verbindliche interne Regelungen durch Beschäftigte – auch anonym - zu melden.  
Vertragspartnerin ist die Partnerschaftsgesellschaft ECOVIS Keller Rechtsanwälte PartG mbB Rostock. Durch die Beauftragung einer bzw. eines externen Partner*in wird die Vertraulichkeit der Meldung sichergestellt. Die Meldestelle hat die Aufgabe, interne Meldungen entgegenzunehmen und diese Meldungen in anonymisierter Form unter Wahrung strikter Vertraulichkeit unverzüglich an die Geschäftsführung bzw. Aufsichtsgremien weiterzuleiten. 

Ziel des vorliegenden Verhaltenskodex ist es, verbindliche Verhaltensstandards festzulegen, um Situationen vorzubeugen, die die Rechtmäßigkeit und Redlichkeit des ASB in Frage stellen können. Der ASB erwartet von allen Aufsichtsgremien, Vorständen, Geschäftsführungen, Führungskräften sowie haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, dass sie sich im Sinne des Verhaltenskodex verhalten. Verstöße gegen Richtlinien oder geltende Gesetze können nicht nur für die einzelne Person zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, auch der ASB und seine Wahrnehmung als Wohlfahrtsverband werden dadurch in der Gesellschaft nachhaltig beeinträchtigt. Den Führungskräften obliegt es, Mitarbeitenden bei Fragen als erste*r Ansprechpartner*innen zu dienen und die Einhaltung dieser Regeln in ihrem Verantwortungsbereich sicherzustellen.

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Hinweisgeber*innensystem

Zur Umsetzung des Verhaltenskodexes haben wir ein Verfahren zur Übermittlung von Informationen durch unsere Mitarbeitenden über potentiell illegale oder schädigende Handlungen eingerichtet. Hierbei handelt es sich um ein 3-stufiges Meldesystem, welches die Anonymität des Hinweisgebers durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht wahrt.

Erste Stufe
Alle haupt- oder ehrenamtlicher Mitarbeiter des ASB-Landesverbandes MV e.V. haben die Möglichkeit, einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex an einen Mittler der ECOVIS Keller Rechtsanwälte PartG mbH zu melden.

Zweite Stufe
Die übermittelten Daten werden auf Wunsch anonym und pseudonymisiert an die zweite Meldestelle der ECOVIS Keller Rechtsanwälte PartG mbH weitergeleitet.

Dritte Stufe
Über die Meldestelle wird der Sachverhalt an die zuständige Stelle des ASB-Landesverbandes MV e.V. gemeldet.

Zuständige Stellen der dritten Stufe

  • haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen (mit Ausnahme der eingesetzten Geschäftsführung sowie des Vorstandes) betreffende Hinweise: die eingesetzte Geschäftsführung
  • die Geschäftsführung betreffende Hinweise: die bzw. der Vorstandsvorsitzende der ASB KJH
  • den Landesvorstand betreffende Hinweise: die Landeskontrollkommission.
  • die Landekontrollkommission betreffende Hinweise: der ASB Deutschland e.V. - Geschäftsführung

Hinweis melden

Die Meldung kann auf allen gängigen Kommunikationswegen an die Mittler*innen der Meldestelle und über das eingerichtete online Meldetool erfolgen.

ECOVIS Keller Rechtsanwälte PartG mbB
Interne Meldestelle ASB MV
persönlich/vertraulich
Rechtsanwalt Axel Keller
Senior Associate Karsten Neumann
Am Campus 1 – 11, 18182 Rostock-Bentwisch
Tel.: 0381 – 649 200
eMail: meldestelle380@ecovis.de

Datenverarbeitungshinweise für Hinweisgeber*innen und sonstige Betroffene gem. Art. 13 DSGVO